Für das Sicherheitsgewerbe, Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (BOS), Rettungsdienste, bieten wir verschiedene berufsqualifizierende Seminare an.


Wir bieten Ihnen eine gezielte Vorbereitung auf Ihre angestrebte Weiterbildung

  • IHK Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, 
  • IHK Prüfung zur GSSK
  •  Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger gem. § 7 WaffG 
  • als Vollzeitseminar  oder
  • Wochenendseminare für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort an. 

Derzeit ist keine Annahme von Bildungsgutscheinen möglich. Jedoch wird ihr Arbeitgeber sicherlich eine Interesse an der Fortbildung seiner Mitarbeiter haben. Sprechen Sie ihn gezielt an und unterbreiten Sie ihm unser für Sie passendes Angebot.










Im Rahmen der einsatzpraktischen Fortbildung bieten wir Ihnen folgende Fortbildungsseminare

  • Einsatzmittel Teleskopschlagstock
  • Einsatzmittel Pfefferspray
  • Einsatztraining
  • Fesselung
  • Nachschau
  • Deesakaltions-, Kommunikations- und Verhaltenstraining
  • Situationstraining 

Ein bedarfsorientiertes Einsatztraining für Behörden, Sicherheitsdienstleister, aber auch Sozialen Einrichtungen wie Rettungsdiensten, Feuerwehren u.v.m.  soll dazu dienen, Ihren Mitarbeitern mehr Selbstsicherheit im Umgang mit dem Gegenüber, aber auch mehr Handlungssicherheit bei der Anwendung von Einsatzmitteln wie Fesselungsmittel, Teleskopschlagstock oder auch Pfefferspray zu geben.
In speziellen Situationstrainings wird anschließend das Gelernte in die Praxis umgesetzt und nach Behördenstandards ausgewertet.



Wir orientieren uns bei der Terminierung nach Möglichkeit an den Wünschen  der Teilnehmenden. Grundsätzlich sind viele Varianten umsetzbar, wenn die Verfügbarkeit der Schießstätte sowie der Behördenvertreter gegeben ist. 


Daher haben wir nur das 1. Halbjahr 2026 als Rahmenbedingung vorgegeben.  

Das Seminar besteht aus 2 Tagen theoretisch/praktischem Unterricht und einem Tag praktischer Schießausbildung. An diesem Tag werden auch die schriftliche, sowie mündliche/praktische Prüfung absolviert. 


Aus wirtschaftlichkeitsgründen wird eine Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen erforderlich. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 10 Personen.  


Der Seminarplatz gilt erst nach Überweisung der Seminargebühr als zugewiesen.